Information des Wahlausschusses
2. Februar 2015 - |
Ordentliche Jahreshauptversammlung des FSV Erlangen-Bruck mit Neuwahlen
Liebe Mitglieder!
Die gewählten Vertreter des Wahlausschusses möchten Sie im Vorfeld der Neuwahlen am 26. März 2015 bitten, die nachfolgenden Auszüge aus der Satzung des Vereins im Sinne einer reibungslosen Durchführung der Wahlen sorgfältig zu lesen.
Zu beachten ist vor allem § 16 (11) im Hinblick auf schriftliche und geheime Abstimmungen.
Außerdem soll ein Überblick über die aktuelle Besetzung der verschiedenen Funktionen gegeben werden und somit auch über die durch die Wahlen zu besetzenden Funktionen in der Vorstandschaft und in der erweiterten Vorstandschaft.
Die Position des Vereinsjugendleiters (für alle Abteilungen) ist seit Jahren vakant und bedarf einer Neubesetzung.
Laut Satzung sind alle Abteilungen unseres Vereins aufgefordert, vor den Wahlen die Abteilungsleitung zu regeln.
Dies gilt für die Abteilungen: Badminton – Fußball – Gymnastik, Turnen und Yoga – Kegeln – Tennis – Tischtennis – Volleyball
Reinhard Heydenreich
Leiter des Wahlausschusses
9.1.2015
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Auszug aus der Satzung § 21
(1) Der Wahlausschuss besteht aus drei Mitgliedern. Er wird alle zwei Jahre vor der Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen von der Mitgliederversammlung gewählt.
Gewählt wurden: Andrea Mehlig, Volker Händel, Reinhard Heydenreich
(2) Er bereitet die Wahlen, die in der Jahreshauptversammlung stattfinden, durch die Entgegennahme und Prüfung von Wahlvorschlägen sowie die Aufstellung geeigneter Kandidaten vor.
(3) Er führt in der Jahreshauptversammlung die Entlastung des ausscheidenden Vorstandes und die Neuwahlen durch.
§ 14 Mitgliederversammlung (Auszüge)
(6) Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Sie entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit, soweit die Satzung nicht eine andere qualifizierte Stimmenmehrheit vorsieht.
dazu (11) Wahlen und Abstimmungen erfolgen schriftlich und geheim, wenn mindestens 10 stimmberechtigte Mitglieder dies verlangen. Werden zwei oder mehr Kandidaten für ein Amt vorgeschlagen, so muss die Wahl schriftlich und geheim erfolgen.
Mehrere Wahlen und Abstimmungen können in einem Wahlgang erledigt werden.
(7) Anträge … sind spätestens eine Woche vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand einzureichen.
(9) Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereint
(4) Zu wählen sind die Mitglieder des Vorstandes
in der zu Ende gehenden Wahlperiode:
Joachim Wolter (1. Vorsitzender und Ehrenpräsident)
Wilfried Trinkwalter (1. stellvertretender Vorsitzender)
Klaus Six (2. stellvertretender Vorsitzender, Vereinssyndikus)
Klaus Zachhuber (3. stellvertretender Vorsitzender)
Norbert Hayd (Schatzmeister)
Dr. Thomas Neudecker (Beisitzer zur Vorstandschaft)
§ 15 Vorstand - Präsidium
Ein stellvertretender Vorstand übernimmt die Leitung der Vereinsverwaltung, ein anderer die wirtschaftliche Leitung der Fußballabteilung.
§ 16 Erweiterter Vorstand - Gesamtpräsidium
Der erweiterte Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.
Erweiterter Vorstand lt. Protokoll vom 27.3.2014, Seite 2
Ralph Gläßer, Bernd Neudecker, Dr. Thomas Neudecker, Heiner Schmitt
Zum erweiterten Vorstand gehören neben den Mitgliedern des Vorstandes die Vorstände der folgenden ständigen Ausschüsse:
§ 17 Ausschüsse
a) Wirtschaft, Bau und Technik
in der zu Ende gehenden Wahlperiode: Heiner Schmitt
Herrmann Prell, Robert Wernsdörfer, Wolfgang Mönius, Karlheinz Pech, Georg Gräbner, Regina Winkler
b) Werbung, Mitglieder, Sponsoren:
in der zu Ende gehenden Wahlperiode: Ralph Gläßer
Willi Kornprobst, Sebastian Gehr, Markus Mehl
d) Öffentlichkeitsarbeit, Presse
in der zu Ende gehenden Wahlperiode: Dr. Thomas Neudecker
Christian Stiegler, Werner Zuber, Steffen Habenicht
e) Veranstaltungsausschuss
Leiter in der zu Ende gehenden Wahlperiode: Bernd Neudecker
Jörg Weber, Siegfried Schmiedecke, Thomas Groß, Rainer Müller, Robert Wüstner
f) zu wählen ist der Ältestenrat:
in der zu Ende gehenden Wahlperiode:
Jochen Wolter (als Ehrenvorsitzender ständiges Mitglied), Christian Kunstmann, Christa Seidel, Jürgen Matern, Konrad Händel
g) zu wählen ist der Vereinsjugendleiter:
in der zu Ende gehenden Wahlperiode: nicht besetzt !!!
h) zu wählen sind die Revisoren:
in der zu Ende gehenden Wahlperiode:
Anita Stiegler, Ingeborg Lang, Reinhold Meyer
gewählt werden kann auch der Ehrenamtsbeauftragte:
in der zu Ende gehenden Wahlperiode: Hans Kofler
§ 22 Abteilungen
(2) Jede Abteilung ist verpflichtet, mindestens einen Abteilungsleiter und einen Stellvertreter für zwei Jahre zu wählen. Die Namen und Anschriften der Gewählten sind dem Vorstand zwei Wochen nach der Wahl unter Vorlage des betreffenden Protokolls schriftlich mitzuteilen.
(5) Die Wahl der Abteilungsleitung erfolgt in Abteilungsversammlungen. Abteilungsversammlungen müssen zeitlich vor einer Mitgliederversammlung des Vereins abgehalten werden.
In unserem Verein gelten diese Regelungen für die Abteilungen:
Badminton – Fußball – Gymnastik, Turnen und Yoga – Kegeln – Tennis – Tischtennis – Volleyball
Der Wahlausschuss / Februar 2015