Infektionsschutzmaßnahmen beim FSV


13. Januar 2022 -

Liebe SportlerInnen, Mitglieder des FSV Erlangen-Bruck und Gäste

Der FSV Erlangen-Bruck ist verpflichtet und verpflichtet sich, die vorgegebenen Infektionsschutzmaßnahmen im Rahmen der Covid-19-Pandemie umzusetzen.

Deshalb gilt:

Personen, die Krankheitssymptome aufweisen oder die positiv auf COVID19 getestet sind, ist das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training / Wettkampf untersagt.

Das Sportgelände im Freien darf nur unter Beachtung der 2G-Regelung betreten werden, also nur von geimpften oder genesenen Personen.

Für Sport in der Halle gilt die 2G-plus-Regelung (also zusätzlich getestet); dies gilt beim FSV Erlangen-Bruck für die Kegelbahnen und den Gymnastikraum. (PCR-Test max. 48 Stunden alt oder Antigen 24 Stunden alt)

Personen, die die Boosterimpfung erhalten haben, benötigen keinen Test.
Das gilt auch für vollständig geimpfte und danach genesene Personen.
Der Nachweis der Genesung ist vorzulegen.
Ausgenommen von „geimpft oder genesen und getestet“ sind Kinder unter 14 und minderjährige Schülerinnen und Schüler ab 14 Jahren, die an der Schule regelmäßigen Tests unterliegen.

Ungeimpfte bzw. nur einmal geimpfte TrainerInnen und ÜbungsleiterInnen können die Trainings- und Wettkampfeinheiten nur mit Vorlage eines zeitnahen negativen PCR-Tests (zweimal wöchentlich) abhalten. Die Kosten für die PCR-Tests übernimmt der FSV Erlangen-Bruck nicht.

Die Testergebnisse sind der Vorstandschaft vor jeder Trainings- oder Wett-kampfeinheit persönlich oder per Scan über webmaster@fsv-erlangen-bruck.de mitzuteilen.

Für ZuschauerInnen von Sportveranstaltungen gilt grundsätzlich die 2G-plus-Regelung.

Eine FFP2-Maske ist in den Innenräumen immer zu tragen, außer bei der praktischen Sportausübung. Auf den Sportanlagen im Freien ist eine FFP2-Maske zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

Kinder und Jugendliche unter 6 Jahren müssen keine Maske tragen, zwischen dem 6. und dem 16. Geburtstag muss nur eine medizinische Gesichtsmaske (z. B. OP-Maske) getragen werden.

Bei der Ausübung von Mannschaftssport oder Sport in Kursgruppen sind die vom Verein angestellten TrainerInnen und ÜbungsleiterInnen verpflichtet, diese Regelung umzusetzen und zu kontrollieren. Diese Regelung gilt auch, wenn eine sportliche Betätigung von Vereinsmitgliedern im Rahmen einer sportlichen Trainings- oder Verbandseinheit außerhalb des Geländes des FSV Erlangen-Bruck stattfindet.

Die Mitglieder der Vorstandschaft des FSV Erlangen-Bruck in ihrer Funktion als Hausherr sind berechtigt, die Einhaltung der Regelungen zu kontrollieren, und werden diese Kontrolle auch durchführen. Sollte eine Person den Nachweis der Impfung oder einer Genesung (in Verbindung mit der Vorlage eines Personalausweises o.Ä.) nicht erbringen können, muss diese Person das Sportgelände des FSV Erlangen-Bruck unverzüglich verlassen.

Das Schulsportanlage und alle Sportfelder m Außengelände sind bis 31.1.2022 gesperrt.

Die Vorstandschaft bedankt sich für das entgegengebrachte Verständnis und Vertrauen und wünscht allen SportlerInnen, allen aktiven und passiven Mitgliedern, allen Gästen beste Gesundheit.

Wir wollen alle gesund bleiben!

Die Vorstandschaft des FSV Erlangen-Bruck

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