Vereinsnews
Infektionsschutzmaßnahmen beim FSV |
13. Januar 2022 - |
Liebe SportlerInnen, Mitglieder des FSV Erlangen-Bruck und Gäste
Der FSV Erlangen-Bruck ist verpflichtet und verpflichtet sich, die vorgegebenen Infektionsschutzmaßnahmen im Rahmen der Covid-19-Pandemie umzusetzen.
Deshalb gilt:
Personen, die Krankheitssymptome aufweisen oder die positiv auf COVID19 getestet sind, ist das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training / Wettkampf untersagt.
Das Sportgelände im Freien darf nur unter Beachtung der 2G-Regelung betreten werden, also nur von geimpften oder genesenen Personen.
Für Sport in der Halle gilt die 2G-plus-Regelung (also zusätzlich getestet); dies gilt beim FSV Erlangen-Bruck für die Kegelbahnen und den Gymnastikraum. (PCR-Test max. 48 Stunden alt oder Antigen 24 Stunden alt)
Personen, die die Boosterimpfung erhalten haben, benötigen keinen Test.
Das gilt auch für vollständig geimpfte und danach genesene Personen.
Der Nachweis der Genesung ist vorzulegen.
Ausgenommen von „geimpft oder genesen und getestet“ sind Kinder unter 14 und minderjährige Schülerinnen und Schüler ab 14 Jahren, die an der Schule regelmäßigen Tests unterliegen.
Ungeimpfte bzw. nur einmal geimpfte TrainerInnen und ÜbungsleiterInnen können die Trainings- und Wettkampfeinheiten nur mit Vorlage eines zeitnahen negativen PCR-Tests (zweimal wöchentlich) abhalten. Die Kosten für die PCR-Tests übernimmt der FSV Erlangen-Bruck nicht.
Die Testergebnisse sind der Vorstandschaft vor jeder Trainings- oder Wett-kampfeinheit persönlich oder per Scan über webmaster@fsv-erlangen-bruck.de mitzuteilen.
Für ZuschauerInnen von Sportveranstaltungen gilt grundsätzlich die 2G-plus-Regelung.
Eine FFP2-Maske ist in den Innenräumen immer zu tragen, außer bei der praktischen Sportausübung. Auf den Sportanlagen im Freien ist eine FFP2-Maske zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
Kinder und Jugendliche unter 6 Jahren müssen keine Maske tragen, zwischen dem 6. und dem 16. Geburtstag muss nur eine medizinische Gesichtsmaske (z. B. OP-Maske) getragen werden.
Bei der Ausübung von Mannschaftssport oder Sport in Kursgruppen sind die vom Verein angestellten TrainerInnen und ÜbungsleiterInnen verpflichtet, diese Regelung umzusetzen und zu kontrollieren. Diese Regelung gilt auch, wenn eine sportliche Betätigung von Vereinsmitgliedern im Rahmen einer sportlichen Trainings- oder Verbandseinheit außerhalb des Geländes des FSV Erlangen-Bruck stattfindet.
Die Mitglieder der Vorstandschaft des FSV Erlangen-Bruck in ihrer Funktion als Hausherr sind berechtigt, die Einhaltung der Regelungen zu kontrollieren, und werden diese Kontrolle auch durchführen. Sollte eine Person den Nachweis der Impfung oder einer Genesung (in Verbindung mit der Vorlage eines Personalausweises o.Ä.) nicht erbringen können, muss diese Person das Sportgelände des FSV Erlangen-Bruck unverzüglich verlassen.
Das Schulsportanlage und alle Sportfelder m Außengelände sind bis 31.1.2022 gesperrt.
Die Vorstandschaft bedankt sich für das entgegengebrachte Verständnis und Vertrauen und wünscht allen SportlerInnen, allen aktiven und passiven Mitgliedern, allen Gästen beste Gesundheit.
Wir wollen alle gesund bleiben!
Die Vorstandschaft des FSV Erlangen-Bruck
LED-Beleuchtung reduziert CO2-Ausstoß und spart Energie |
15. Dezember 2021 - |
In einer von Bund, Stadt und BLSV geförderten Maßnahme wurde die Beleuchtung der Trainingsplätze im südlichen Bereich des Sportgeländes des FSV Bruck auf eine moderne LED-Anlage umgestellt.
Nach Angaben des Lieferanten wird die neue Anlage in den nächsten 20 Jahren den CO2-Ausstoß um ca, 149 Tonnen reduzieren und gleichzeitig zu einer Energieeinsparung von ca. 53% führen.
Der FSV Bruck freut sich über die bedienungsfreundliche Anlage und leistet damit einen Beitrag zum Klimaschutz.
Frohe Weihnachten, guten Rutsch - bleiben Sie gesund! |
26. November 2021 - |
Liebe Vereinsmitglieder,
am 13. November konnten wir noch einen harmonischen Ehrungsnachmittag unter 2G-Bedingungen durchführen.
Mittlerweile hat sich die Situation weiter verschärft.
Der BFV hat den Spielbetrieb im Amateurbereich bis zum Jahresende ausgesetzt und die Hallenfußballmeisterschaften abgesagt.
Auch beim Kegeln ruht der Spielbetrieb.
Sportliche Betätigung ist aktuell nur unter 2G Plus Bedingungen möglich.
Aus Rücksicht auf die Gesundheit aller unserer Mitglieder haben wir nach reiflicher Überlegung innerhalb der Vorstandschaft auf die Durchführung der geselligen Weihnachtsfeier mit Tombola in der Gaststätte verzichtet und auch auf unsere Herbstversammlung am 18.11.2021.
Die aktuellen Informationen werden Anfang 2022 noch höheren Wert haben, da bis dahin sicherlich ein weiterer wichtiger Schritt zur Genehmigung unseres Bauprojekts getan sein wird. Wir planen diese Versammlung als Frühjahrsversammlung 2022 für den 17. März um 20 Uhr und werden Sie dabei über den Haushalt 2022, die sportliche Zukunft in allen Abteilungen, die Gründung einer neuen REHA-Abteilung und das Bauprojekt informieren.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen eine gesunde und entspannte Weihnachtszeit und einen harmonischen Übergang in ein Jahr 2022, das Sie rundum glücklich macht.
Reinhard Heydenreich – Dr. Thomas Neudecker – Bernd Neudecker –
Kristin Kaden – Willi Kornprobst – Dr. Thomas Gutwin
2G plus Regelung / Sperrung der Außensportanlagen |
25. November 2021 - |
Liebe Mitglieder, Sportler, Trainer und Übungsleiter,
am späten Dienstagabend des 23.11. erschien die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mit allen Details. Diese ist bereits am 24.11. in Kraft getreten und gilt vorerst bis Mitte Dezember.
Die 2G plus Regelung ist von allen Mitgliedern/Teilnehmern zwingend einzuhalten und von den Trainern/Übungsleitern zu überwachen/dokumentieren.
Für alle sportlichen Aktivitäten im Verein gilt nun 2G plus für alle Teilnehmer sowie die Trainer/Übungsleiter. Geimpfte und Genesene brauchen damit einen aktuellen Test, damit sie am Sportbetrieb teilnehmen dürfen.
Als Test gilt:
- Ein PCR-Tests, PoC-PCR-Tests oder ein Test mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde.
- Ein PoC-Antigentests, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.
- Ein vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassener, unter Aufsicht vorgenommenen Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.
Für Schülerinnen und Schüler bis zum 12. Geburtstag ist der Schülerausweis ausreichend, da sie in der Schule regelmäßig getestet werden.
Für Schülerinnen und Schüler ab dem 12. Geburtstag ist ein Testnachweis (z.B. der Schule) erforderlich, da geimpfte Schüler in der Schule nicht zwingend regelmäßig getestet werden.
Für Kinder bis zum 6. Geburtstag und noch nicht eingeschulte Kinder ist kein Test erforderlich.
Eine Test-Bestätigung durch die Schule kann durch folgendes Formular erfolgen: LINK
Wird direkt vor der sportlichen Aktivität ein Schnelltest unter Aufsicht durchgeführt, kann zur Bestätigung ebenfalls dieses Formular genutzt werden. Die Aufsichtsperson bestätigt mit ihrer Unterschrift die ordnungsgemäße Durchführung des Testes.
*****
Der BFV hat bereits reagiert und den Spielbetrieb im Amateurbereich bis zum Jahresende ausgesetzt.
Die Außensportanlagen des FSV Bruck sind vom 1.12.2021 bis zunächst 31.1.2022 komplett gesperrt.
Die Vorstandschaft
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